Panne & Sicherheit

Kennzeichen verloren oder gestohlen: Was jetzt zu tun ist

Fehlt ein amtliches Kennzeichenschild, sollte das Fahrzeug nicht einfach weitergenutzt werden. Bei Verlust oder Diebstahl ist regelmäßig eine Umkennzeichnung erforderlich, damit das verschwundene Kennzeichen nicht missbräuchlich verwendet werden kann.

Schnellübersicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Diebstahl zuerst Anzeige bei der Polizei erstatten
  • Verlust oder Diebstahl führt regelmäßig zu einer neuen Kennzeichenkombination
  • Einfaches Nachprägen ist nur bei vollständig vorhandenen, beschädigten Schildern möglich
  • Versicherung und Zulassungsstelle zeitnah informieren

Die ersten Schritte

Prüfen Sie zunächst, ob das Schild möglicherweise in unmittelbarer Nähe abgefallen ist. Wird es nicht gefunden oder deutet etwas auf Diebstahl hin, dokumentieren Sie Ort und Zeitpunkt. Bei Diebstahl ist eine Strafanzeige erforderlich; bewahren Sie Aktenzeichen oder Bestätigung für die Zulassungsstelle auf.

Fahren Sie nicht mit nur einem Schild weiter. Ein selbst geschriebenes Ersatzschild ersetzt das amtlich zugeteilte und gestempelte Kennzeichen nicht. Fragen Sie bei Polizei oder Zulassungsbehörde, wie das nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Fahrzeug zum Termin gebracht werden soll.

Warum wird eine neue Kombination vergeben?

Ein verschwundenes Schild könnte für Tankbetrug, Geschwindigkeitsverstöße oder andere Delikte verwendet werden. Deshalb wird die bisherige Kombination bei Verlust oder Diebstahl regelmäßig gesperrt und das Fahrzeug umgekennzeichnet.

Die Sperrdauer und der genaue Verwaltungsablauf werden von der Behörde festgelegt. Rechnen Sie nicht damit, dass dieselbe Kombination sofort erneut zugeteilt werden kann. Eine vorhandene Wunschkombination kann dadurch verloren gehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben dem Identitätsnachweis werden üblicherweise Zulassungsbescheinigung Teil I und II, HU-Nachweis und das noch vorhandene zweite Kennzeichenschild verlangt. Bei Diebstahl kommt die polizeiliche Anzeigenbestätigung hinzu.

Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen liegt Teil II möglicherweise bei Bank oder Leasinggesellschaft. Klären Sie frühzeitig, ob das Dokument direkt an die Zulassungsbehörde gesendet werden muss. Eine Vertretung benötigt zusätzlich Vollmacht und Ausweisdokumente nach den Vorgaben der Behörde.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
  • Noch vorhandenes Kennzeichenschild
  • HU-Nachweis, soweit verlangt
  • Polizeiliche Bestätigung bei Diebstahl
  • Vollmacht bei Vertretung

Beschädigt ist nicht dasselbe wie verloren

Sind beide Schilder vollständig vorhanden, aber verbogen, korrodiert oder unleserlich, kann häufig dieselbe Kombination neu geprägt und erneut gestempelt werden. Bringen Sie die alten Schilder mit, damit die Plaketten entwertet werden können.

Fehlt dagegen ein Schild oder ein wesentlicher Teil, behandelt die Behörde den Fall als Verlust. Schilder Sie den Sachverhalt vollständig; die Zulassungsstelle entscheidet, ob Ersatzprägung oder Umkennzeichnung erforderlich ist.

Kosten und Folgeschritte

Kosten entstehen für die Umkennzeichnung, neue Zulassungsdokumente, neue Schilder und gegebenenfalls ein Wunschkennzeichen. Die Höhe variiert nach Behörde und Einzelfall. Auch Umweltplakette, Parkberechtigung, Mautkonto oder betriebliche Fahrzeugunterlagen können anschließend aktualisiert werden müssen.

Informieren Sie außerdem Ihre Kfz-Versicherung über die neue Kombination. Die Zulassungsbehörde übermittelt Daten zwar regelmäßig automatisiert, eine eigene Kontrolle verhindert aber Zuordnungsfehler bei Verträgen und digitalen Diensten.

Vor dem Antrag

Praktische Checkliste

  1. Ort und Zeitpunkt des Verlusts dokumentieren
  2. Bei Diebstahl unverzüglich Anzeige erstatten
  3. Fahrzeug nicht ohne vollständige Kennzeichnung weiterfahren
  4. Zulassungsstelle kontaktieren und Unterlagen klären
  5. Vorhandenes zweites Schild zum Termin mitbringen
  6. Nach der Umkennzeichnung Versicherung und weitere Konten aktualisieren

Häufige Fragen

FKann ich nur ein neues Schild mit derselben Nummer prägen lassen?
Bei Verlust oder Diebstahl regelmäßig nicht. Weil ein Missbrauch möglich ist, wird meist eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt.
FMuss ich bei Verlust zur Polizei?
Bei Diebstahl ist die Anzeige erforderlich. Bei reinem Verlust unterscheiden sich lokale Vorgaben; informieren Sie die Zulassungsstelle unverzüglich.
FWas passiert mit meiner alten Wunschkombination?
Sie wird wegen des Missbrauchsrisikos regelmäßig gesperrt und steht nicht sofort erneut zur Verfügung.

Amtliche Quellen und Stand

Zuletzt redaktionell geprüft am 18. Oktober 2026. Lokale Gebühren, Formulare und Verfahrensschritte können abweichen; maßgeblich ist die zuständige Zulassungsbehörde.

Bundesportal – Umkennzeichnung

Behördliche Informationen zu Verlust, Diebstahl, Ersatz und regionalem Ablauf.

FZV § 12 – Ausgestaltung und Anbringung

Vorgaben für amtliche Kennzeichenschilder und ihre Anbringung.

Passende nächste Schritte