Überführung & Probefahrt

Kurzzeitkennzeichen: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf

Ein Kurzzeitkennzeichen ist für zeitlich begrenzte Probe- und Überführungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug gedacht. Es ist kein Ersatz für eine reguläre Zulassung und darf nur für das konkret eingetragene Fahrzeug verwendet werden.

Schnellübersicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur für Probe- und Überführungsfahrten mit einem konkreten Fahrzeug
  • Gültigkeit endet spätestens am aufgedruckten Ablaufdatum
  • Separate eVB für Kurzzeitkennzeichen erforderlich
  • Ohne gültige HU sind Fahrten regelmäßig deutlich eingeschränkt

Wofür darf ein Kurzzeitkennzeichen genutzt werden?

Das Kennzeichen mit dem gelben Datumsfeld ist für Fahrten vorgesehen, die unmittelbar mit der Prüfung oder Überführung eines Fahrzeugs zusammenhängen. Typische Fälle sind die Probefahrt vor einem Kauf, die Fahrt zu einer Prüfstelle oder die Überführung vom Verkäufer zum neuen Standort.

Alltagsfahrten, Urlaubsfahrten oder die wiederholte Nutzung an verschiedenen Fahrzeugen sind davon nicht gedeckt. Seit der Zuteilung wird das Kennzeichen einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet; die Fahrzeugdaten werden im Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen dokumentiert.

Welche Voraussetzungen und Unterlagen werden benötigt?

Die Zulassungsbehörde benötigt einen Identitätsnachweis und die Fahrzeugdaten. Hinzu kommen eine elektronische Versicherungsbestätigung, die ausdrücklich für ein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt wurde, sowie regelmäßig der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung. Welche Originale oder Kopien akzeptiert werden, entscheidet die zuständige Behörde.

Ist die HU abgelaufen, kann ein Kurzzeitkennzeichen unter Einschränkungen zugeteilt werden. Dann sind in der Regel nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im zuständigen oder angrenzenden Zulassungsbezirk und gegebenenfalls unmittelbar notwendige Reparaturfahrten erlaubt. Ein verkehrsunsicheres Fahrzeug darf auch mit Kennzeichen nicht gefahren werden.

  • Personalausweis oder Reisepass mit gegebenenfalls erforderlichem Adressnachweis
  • Fahrzeugpapiere oder belastbare Fahrzeugdaten einschließlich FIN
  • eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
  • Nachweis über HU und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
  • Vollmacht und Ausweisunterlagen bei Vertretung

Wie lange gilt das Kennzeichen?

Maßgeblich ist das Ablaufdatum im gelben Feld am rechten Rand. Nach diesem Tag darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt oder dort abgestellt werden. Eine nachträgliche Verlängerung desselben Kennzeichens ist nicht vorgesehen.

Planen Sie Versicherung, Behördentermin, Schilderprägung und Fahrt deshalb in der richtigen Reihenfolge. Das Kennzeichen sollte nicht vorsorglich zu früh beantragt werden, wenn der Abholtermin noch unsicher ist.

Welche Kosten entstehen?

Zur Verwaltungsgebühr kommen die Prägekosten für die Schilder und die Versicherungsprämie für die Kurzzeit-eVB. Das Bundesportal nennt für einzelne Behörden eine Verwaltungsgebühr um etwa 10 Euro; lokale Zusatzleistungen und Auslagen können den Gesamtbetrag verändern.

Vergleichen Sie Versicherungsangebote nicht nur nach dem Preis. Entscheidend ist, dass die eVB zum geplanten Zweck und Zeitraum passt. Manche Versicherer rechnen einen Teil der Prämie an, wenn anschließend eine reguläre Versicherung abgeschlossen wird; das ist eine Vertragsfrage und keine behördliche Leistung.

Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen?

Für eine dauerhafte Fahrzeugausfuhr ist das Kurzzeitkennzeichen nicht die passende Standardlösung. Das Ausfuhrkennzeichen besitzt ein rotes Ablaufdatum, ist auf den Export ausgerichtet und kann für einen längeren, versicherten Zeitraum zugeteilt werden.

Informieren Sie sich außerdem vor einer grenzüberschreitenden Fahrt, ob der Ziel- und Transitstaat das deutsche Kurzzeitkennzeichen anerkennt. Die deutsche Zuteilung allein garantiert keine Anerkennung im Ausland.

Vor dem Antrag

Praktische Checkliste

  1. Fahrzeugidentität und FIN mit dem Verkäufer abgleichen
  2. Gültigkeit von HU und Fahrzeugpapieren prüfen
  3. Kurzzeit-eVB bei der Versicherung anfordern
  4. Zuständige Zulassungsbehörde und Termin klären
  5. Erst nach der Zuteilung die Schilder prägen lassen
  6. Ablaufdatum und erlaubten Fahrtzweck vor Fahrtbeginn kontrollieren

Häufige Fragen

FKann ich ein Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden?
Nein. Das Kennzeichen wird einem konkreten Fahrzeug zugeordnet und darf nicht zwischen Fahrzeugen gewechselt werden.
FDarf ich ohne HU fahren?
Nur in den gesetzlich und behördlich begrenzten Fällen, etwa zur nächstgelegenen Prüfstelle. Ein verkehrsunsicheres Fahrzeug darf nicht bewegt werden.
FKann ich damit ins Ausland fahren?
Das hängt von der Anerkennung durch Ziel- und Transitstaaten ab. Prüfen Sie dies vorab; für die dauerhafte Ausfuhr ist regelmäßig ein Ausfuhrkennzeichen vorgesehen.

Amtliche Quellen und Stand

Zuletzt redaktionell geprüft am 18. Oktober 2026. Lokale Gebühren, Formulare und Verfahrensschritte können abweichen; maßgeblich ist die zuständige Zulassungsbehörde.

FZV § 42 – Kurzzeitkennzeichen

Rechtsgrundlage für Zuteilung, Nachweise und Nutzungsbeschränkungen.

Bundesportal – Kurzzeitkennzeichen beantragen

Behördlicher Einstieg mit regionalen Voraussetzungen und Gebühren.

Passende nächste Schritte