Besondere Kennzeichen

Saisonkennzeichen: Zeitraum, Kosten und Wechsel

Ein Saisonkennzeichen eignet sich für Fahrzeuge, die jedes Jahr nur in denselben zusammenhängenden Monaten genutzt werden. Der Betriebszeitraum ist direkt auf dem Schild erkennbar und gilt anschließend automatisch in jedem Jahr.

Schnellübersicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Betriebszeitraum von mindestens zwei bis höchstens elf vollen Monaten
  • Zeitraum steht rechts auf dem Kennzeichen, zum Beispiel 04/10
  • Außerhalb der Saison keine Fahrt und kein Abstellen im öffentlichen Raum
  • Versicherung und Kfz-Steuer richten sich grundsätzlich nach dem Betriebszeitraum

Wie liest man den Saisonzeitraum?

Am rechten Rand stehen zwei Monatszahlen übereinander. Die obere Zahl bezeichnet den ersten, die untere den letzten Betriebsmonat. Die Angabe 04/10 bedeutet beispielsweise, dass das Fahrzeug jedes Jahr vom 1. April bis zum 31. Oktober zugelassen ist.

Der Zeitraum muss zusammenhängend sein. Eine Aufteilung in Frühjahr und Herbst mit einer Pause dazwischen ist auf einem Saisonkennzeichen nicht möglich. Wer flexibler bleiben muss, sollte reguläre Zulassung, Saisonkennzeichen und vorübergehende Außerbetriebsetzung vergleichen.

Was gilt außerhalb des Betriebszeitraums?

Außerhalb der eingetragenen Monate darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen gefahren oder dort abgestellt werden. Es braucht daher einen privaten Stellplatz, eine Garage oder eine andere nicht öffentliche Abstellmöglichkeit.

Auch eine kurze Fahrt zur Werkstatt ist außerhalb der Saison nicht automatisch erlaubt. Planen Sie HU, Reparaturen und Fahrzeugpflege innerhalb des Betriebszeitraums oder klären Sie vorher mit Zulassungsstelle und Versicherung, welche rechtssichere Alternative besteht.

Unterlagen und Antrag

Für die Umstellung werden üblicherweise Identitätsnachweis, Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, eVB mit Saisonzeitraum, HU-Nachweis und SEPA-Mandat benötigt. Bei einer neuen Kombination kommen Reservierung und neue Schilder hinzu.

Viele Zulassungsbehörden bieten den Vorgang auch über ihr i-Kfz-Portal an. Ob Ihr konkreter Fall online erledigt werden kann, hängt unter anderem von Sicherheitscodes in den Fahrzeugdokumenten und vom lokalen Portal ab.

Kosten, Steuer und Versicherung

Die Behörde berechnet eine vom Vorgang abhängige Verwaltungsgebühr. Dazu kommen gegebenenfalls Wunschkennzeichengebühr und neue Schilder. Regionale Bundesportal-Einträge nennen beispielsweise Spannen von ungefähr 26 bis 50 Euro, sind aber keine bundesweit garantierte Preisliste.

Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag fallen grundsätzlich nur für den Betriebszeitraum an. Ob die Ersparnis die einmaligen Umstellungskosten rechtfertigt, hängt von Fahrzeug, Tarif und gewählten Monaten ab. Lassen Sie sich die Versicherungsbedingungen für Ruhe- und Saisonzeit schriftlich bestätigen.

Saisonzeitraum ändern oder zurückwechseln

Soll der Zeitraum später geändert werden, ist erneut ein Zulassungsvorgang erforderlich. Weil die Monatsangaben Bestandteil des Schildes sind, werden normalerweise neue Kennzeichenschilder benötigt.

Prüfen Sie vor der Änderung, ob die gewünschte Kombination zusammen mit Monatsfeld sowie einem möglichen H- oder E-Zusatz auf das Schild passt. Die Zulassungsbehörde entscheidet über die zulässige Ausgestaltung.

Vor dem Antrag

Praktische Checkliste

  1. Realistischen zusammenhängenden Nutzungszeitraum festlegen
  2. Privaten Stellplatz für die Ruhemonate sichern
  3. eVB mit exakt passendem Saisonzeitraum anfordern
  4. HU-Termin und Werkstattbedarf in die Saison einplanen
  5. Behörden-, Versicherungs- und Schildkosten vergleichen

Häufige Fragen

FWie lang muss eine Saison mindestens sein?
Der Betriebszeitraum umfasst mindestens zwei und höchstens elf volle, zusammenhängende Monate.
FDarf das Fahrzeug außerhalb der Saison auf der Straße stehen?
Nein. Außerhalb des Betriebszeitraums darf es nicht im öffentlichen Verkehrsraum gefahren oder abgestellt werden.
FKann ein H-Kennzeichen ein Saisonkennzeichen sein?
Eine Kombination ist grundsätzlich möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Zeichen auf das zulässige Schildformat passen.

Amtliche Quellen und Stand

Zuletzt redaktionell geprüft am 18. Oktober 2026. Lokale Gebühren, Formulare und Verfahrensschritte können abweichen; maßgeblich ist die zuständige Zulassungsbehörde.

FZV § 10 – Besondere Kennzeichen

Regelt unter anderem den Betriebszeitraum von Saisonkennzeichen.

Bundesportal – Saisonkennzeichen beantragen

Regionaler Behördenzugang zu Antrag, Unterlagen und Gebühren.

Passende nächste Schritte